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Steuern und Firmenobst

Die steuerliche Behandlung - Firmenobst für Neumarkt-Sankt Veiter Büros

Wenn man seinen Mitarbeitern Services oder Produkte zukommen lässt sieht das Finanzamt immer zu. Immer! Auch in Neumarkt-Sankt Veit ist es deshalb wichtig daß man sich die steuerliche Behandlung von frischem Obst und Gemüse ansieht, welches z.B. ins Büro geliefert wird.

Steuerliche Behandlung

"Der berühmte Obstkorb fällt unter die sogenannten Aufmerksamkeiten, wie Kaffee, Wasser, Kekse. Hier gibt es keine Grenzen zu beachten.

Es muss sich aber im Rahmen des Üblichen halten. Wer Bedenken hat, sollte je Arbeitnehmer nicht mehr aufwenden als 44 EUR / Monat (Stand: 12/2020). Allerdings ist dieser Betrag oft bereits durch einen Tankgutschein ausgeschöpft.

Wir praktizieren daher schon seit Jahren und auch immer ohne Beanstandungen in Sozialversicherungsprüfungen / Finanzamtsprüfung die Verbuchung als Aufmerksamkeiten."


Empfehlung als steuerlichen Ansprechpartner in Neumarkt-Sankt Veit:
whg Werkmann Hien Gitschel PartGmbB Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Regensburg
www.whgp.de

Steuerberater Neumarkt-Sankt Veit






Übersicht: Obstkorb-Lieferservice in Neumarkt-Sankt Veit


Obst im Büro kann man in Neumarkt-Sankt Veit einfach liefern lassen - auf Wunsch in der Naturholzkiste

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